Wenn Ihnen eine Katze zuläuft, müssen Sie diesen "Fund" der dafür zuständigen Stelle melden.
Die zuständige Stelle kann das Fundbüro der Gemeinde, die Polizei oder das örtliche Tierheim sein,
das ist ortsabhängig zum Teil unterschiedlich geregelt.
Wer diese offizielle Meldung unterläßt, begeht Fundsachenunterschlagung.
Diese kann empfindlich bestraft werden.
Bedenken Sie außerdem, dass die Besitzer des Tieres sonst eventuell jahrelang nach ihrem Liebling suchen.
Solche Fälle sind dem Betreiber dieser Internetseite bekannt.
Nach dem Fund / dem Zulaufen bleibt die Katze noch 6 Monate ab dem Zeitpunkt der offiziellen
Fundmeldung Eigentum des eigentlichen Besitzers und kann daher weder verkauft noch verschenkt
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie oder eine Person an die die Katze weitergegeben wird
nur "Pflegestelle". Meldet sich der Besitzer, muß die Katze (gegen Erstattung der Pflegekosten) heraus-
gegeben werden.