Eine Fundkatze müßte eigentlich beim von der Gemeinde beauftragten Tierheim abgegeben werden.
Üblich, und auch im Sinne der Katze und der meist überfüllten Tierheime ist aber, dass die Katze häufig beim Finder verbleibt. Bis zum Ablauf der 6-Monats-Frist sind Sie oder eine Person an die die Katze weitergegeben wird aber nur "Pflegestelle". Die Katze kann dementsprechend also auch nicht
verkauft oder verschenkt werden, und auch die häufig von Tierheimen schon während dieser
Frist durchgeführte Vermittlung erfolgt unter Vorbehalt.
Meldet sich der Besitzer, muß die Katze (gegen Erstattung der Pflegekosten)
herausgegeben werden.
Wenn keine offizielle Meldung bei Gemeinde, Fundbüro oder Tierheim erfolgt ist, kann das
als Fundunterschlagung empfindlich bestraft werden (Geldstrafe, Freiheitsentzug).
Außerdem dürfte der Besitzer in so einem Fall die Katze auch nach Ablauf der 6 Monate jederzeit zurückfordern können.
Aus diesem Grunde wäre es vielleicht eine gute Idee, sich die erfolgte Fundmeldung
von der zuständigen Stelle in irgendeiner Form quittieren zu lassen.